Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
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Unsere Leistungen
Steuerberatung
Bilanzierung
Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Existenzgründung
Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
18.03.2024 | Erbschaftsteuer bei Berliner Testament |
Setzen Ehegatten in einem sog. Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder aus, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil nicht fordern (sog. Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die... | |
14.03.2024 | Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts |
Prozesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind bei der Einkommensbesteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sog. Realsplittings versteuern muss. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil... | |
12.03.2024 | Höherer Freibetrag beim Erwerb von Mitarbeiteraktien |
Steuerfreiheit von Mitarbeiteraktien bis 2.000 Euro Während das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung, das steuerliche Verbesserungen enthalten soll, auf sich warten lässt, ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dieses befasst sich in erster Linie... | |