Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
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Unsere Leistungen
Steuerberatung
Bilanzierung
Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Existenzgründung
Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
13.01.2025 | Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts |
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sogenannten Bundesmodell, welches in der Mehrheit der Bundesländer zur Anwendung kommt, verfassungsgemäß ist. In beiden Verfahren stritten die Beteiligten über die Bewertung von in... | |
10.01.2025 | Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im Januar 2025? |
Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen. Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Die elektronische Patientenakte kommt. Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht. Mindestlohn steigt - und damit auch Grenzen für Mini- und Midijob Der gesetzliche... | |
08.01.2025 | Neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 |
Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 ist wegen der Erhöhung des Kindergeldes geändert worden. Die Änderung betrifft die im Anhang in der "Tabelle Zahlbeträge" aufgeführten Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern. Den Zahlbeträgen, die in... | |