Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
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Unsere Leistungen
Steuerberatung
Bilanzierung

Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Betriebswirtschaftliche Beratung

Existenzgründung

Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
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| Für viele Menschen ist Mobilität Alltag, weshalb politische Entscheidungen in diesem Bereich besonders den Nerv treffen. Zum Jahreswechsel 2026 traten einige Neuerungen für Autofahrer in Kraft – an der Zapfsäule, auf dem Weg zur Arbeit und bei der Steuererklärung. Während die Bundesregierung... | |
| 11.02.2026 | Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten: Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit |
| Kinderbetreuungskosten können bei der Einkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben nach § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden. Abzugsfähig sind insbesondere Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren, wenn das Kind zum... | |
| 09.02.2026 | Fachwissen Minijob: Neue Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 |
| Neue Regeln, mehr Klarheit, praxisnahe Beispiele: Die Geringfügigkeits-Richtlinien sind eine wichtige Orientierung für Arbeitgeber und Minijobber. Sie erklären, wann eine Beschäftigung als Minijob gilt. Seit dem 5. Januar 2026 gilt eine neue Version dieser Richtlinien. Sie enthält aktualisierte... |