Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
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Unsere Leistungen
Steuerberatung
Bilanzierung

Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Betriebswirtschaftliche Beratung

Existenzgründung

Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
| 30.09.2026 | Bundesverfassungsgericht terminiert Verfahren in Sachen "Erbschaftsteuer - Verschonung von Betriebsvermögen" |
| Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 13. Oktober 2026 über eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen einen Erbschaftsteuerbescheid und diesen betreffende gerichtliche Entscheidungen sowie mittelbar gegen mehrere Vorschriften des Erbschaftsteuer- und... | |
| 29.09.2026 | Wann liegt ein Minijob vor? So funktioniert die Beurteilung |
| Ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen jede Beschäftigung zu Beginn richtig einordnen und eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen. Dabei prüfen sie, ob Sozialversicherungspflicht besteht. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Schritte und... | |
| 28.09.2026 | Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß |
| Die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern als Einnahme ist verfassungsgemäß. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11.06.2026 - VI R 15/24 entschieden. Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 hat der Gesetzgeber aktiv erwerbstätigen Steuerpflichtigen eine... |