Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
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Unsere Leistungen

Steuerberatung

Bilanzierung

Finanzbuchführung

Lohnbuchführung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Existenzgründung

Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
29.11.2023 | "Pool-Arzt" im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbständig tätig |
Ein Zahnarzt, der als so genannter "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr - wie bei anderen Tätigkeiten auch - die konkreten... | |
27.11.2023 | Mindern Aufwendungen des Arbeitnehmers für Garagen- oder Stellplatzkosten bei Firmenwagenüberlassung den geldwerten Vorteil? |
Die Überlassung eines betrieblichen PKW durch den Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung führt nach ständiger Rechtsprechung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn. Der geldwerte Vorteil ist entweder nach der 1%-Regelung oder nach... | |
24.11.2023 | Sofortmeldungen im Minijob: Hier müssen Arbeitgeber schnell sein |
Die Minijobberin im Café, der Taxifahrer auf Minijob-Basis oder die Aushilfe auf der Kirmes - alle drei Jobs haben eine Gemeinsamkeit: Sie werden in Branchen ausgeübt, in denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Meldeverfahren eine Besonderheit beachten müssen - die Sofortmeldung. ... | |