Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
.
Unsere Leistungen
Steuerberatung
Bilanzierung

Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Betriebswirtschaftliche Beratung

Existenzgründung

Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
| 07.10.2026 | Kosten für einen "Hirnschrittmacher" können als außergewöhnliche Belastungen die Einkommensteuer mindern |
| Das Finanzgericht Baden-Württemberg berücksichtigte mit Urteil vom 20. März 2026 mit dem Aktenzeichen 8 K 236/26 die vom Kläger im Streitjahr 2022 gezahlten Aufwendungen für eine Tiefe Hirnstimulation, umgangssprachlich als Hirnschrittmacher bezeichnet, zur Behandlung einer Depression als... | |
| 05.10.2026 | Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten |
| Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) als Orientierungshilfe zur Beantwortung der wichtigsten Fragen aus der Praxis zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten erarbeitet. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt... | |
| 30.09.2026 | Bundesverfassungsgericht terminiert Verfahren in Sachen "Erbschaftsteuer - Verschonung von Betriebsvermögen" |
| Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 13. Oktober 2026 über eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen einen Erbschaftsteuerbescheid und diesen betreffende gerichtliche Entscheidungen sowie mittelbar gegen mehrere Vorschriften des Erbschaftsteuer- und... |