Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
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Unsere Leistungen

Steuerberatung

Bilanzierung

Finanzbuchführung

Lohnbuchführung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Existenzgründung

Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
26.09.2023 | Krankenversicherung - Einkommen beider Eheleute für Beitragshöhe maßgeblich |
Krankenversicherungsbeiträge freiwillig Versicherter richten sich nach einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts auch nach dem Einkommen des privat versicherten Ehegatten. Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge richtet sich nach den... | |
21.09.2023 | Verbesserte Abschreibung als Anreiz zur Schaffung von neuem Mietwohnraum |
In Deutschland fehlen laut der Studie des Pestel-Instituts 700.000 Wohnungen. Auch bezahlbarer Wohnraum zur Miete ist vielerorts kaum zu finden. Die Mieten betragen oft weit mehr als die Hälfte des zur Verfügung stehenden Einkommens. Der Wohnungsmangel ist auf einem Rekordhoch und... | |
19.09.2023 | Selbständiger Fitnesstrainer in einem fremden Fitnessstudio? |
In Fitnessstudios betreuen oft Fitnesstrainer Kunden oder halten Kurse im Fitnessstudio ab, die nicht im Fitnessstudio angestellt sind, sondern vertraglich als freie Mitarbeiter geführt werden und damit als Selbständige auf Rechnung tätig sein sollen. Wer allerdings als... | |