Steuerkanzlei
Wiedmann
Wir gemeinsam für
Ihren Erfolg!
Ziel unseres Handels ist es Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu lösen. Damit Sie sich auf Ihr eigentlichen Aufgaben und Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und genau das tun können, was Sie am besten können.
Hierfür arbeiten wir mit Begeisterung, Engagement und besten Fachkenntnissen. Wir sehen unsere Mandanten nicht als bloßen Steuerfall. Vielmehr stehen für uns die Menschen und Familien hinter den Unternehmen im Mittelpunkt unseres Handels. Zu unseren wichtigsten Anliegen zählt es, Ihnen als Unternehmer zu einem höheren Einkommen, zu mehr finanzieller Sicherheit und mehr Lebensqualität zu verhelfen.
Um dies zu erreichen pflegen wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Auch unser Arbeitsklima in der Kanzlei ist von dieser Grundhaltung geprägt. So ziehen wir gemeinsam an einem Strang und können gemeinsam den größtmöglichen steuerlichen Erfolg für Sie erzielen.
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Unsere Leistungen
Steuerberatung
Bilanzierung

Finanzbuchführung
Lohnbuchführung
Betriebswirtschaftliche Beratung

Existenzgründung

Unternehmensberatung
Steuerrechtliche Informationen
| 27.08.2026 | Das Familienheim in der Erbschaftsteuer: Begriff des begünstigten Vermögens |
| Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor dem Tod dort selbst gewohnt hat, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm... | |
| 26.08.2026 | Steuerbescheid im Briefkasten während des Urlaubs: Bescheidprüfung und Einspruchsfristen |
| Die Rückkehr aus dem Urlaub endet für viele mit einem Blick in den Briefkasten – und dort könnte auch der Steuerbescheid liegen. Was nach Routine aussieht, ist tatsächlich ein sensibler Moment. Denn Fristen laufen unabhängig davon, ob man verreist war oder den Bescheid direkt gelesen hat. Ein... | |
| 24.08.2026 | Fehler in der Steuererklärung gemacht? |
| Die Finanzämter registrierten 5,9 Millionen Einsprüche gegen den Steuerbescheid im Jahr 2024. In 2,8 Millionen Fällen wurden Steuerbescheide nachträglich geändert. Das entspricht einer Erfolgsquote von 68 Prozent. Doch nicht immer unterlaufen dem Finanzamt Fehler. Auch Steuerzahlenden können Fehler... |